Rufnummernmitnahme
Mit der Rufnummernmitnahme sind Sie mit der Rufnummer und Vorwahl Ihres derzeitigen Mobilfunkbetreibers auch bei Orange erreichbar, Ihre Bekannten brauchen sich keine neue Rufnummer zu merken oder zu speichern. Die Kosten die Ihr bisheriger Netzbetreiber verrechnet sind € 15,- Portierungsentgelt + € 4,- pro SIM Karte.
Bitte beachten: Nach einer Rufnummernmitnahme wird Ihr bisheriger Vertrag nicht automatisch gekündigt. Genauere Informationen dazu erhalten Sie beim Serviceteam des jeweiligen Betreibers.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten eine Rufnummernmitnahme durchzuführen.
1) Rufnummer mitnehmen direkt im Online Servicebereich:
(Durchführung sehr schnell – Bearbeitungszeit durch Mitarbeiter entfällt)
Vorraussetzung:
- eine aktive Orange Rufnummer
Bestellen Sie sich zum Beispiel Ihr neues Orange Handy ganz einfach im Webshop, Sie erhalten zu Ihrem neuen Handy eine SIM Karte mit einer aktiven Orange Rufnummer.
- eine gültige NÜV Information
Die Information zur Rufnummernmitnahme - die Mobilfunkbetreiber nennen dieses Dokument auch NÜV Info - bekommen Sie von Ihrem vorigen Netzbetreiber. Ihr Betreiber verrechnet Ihnen dafür maximal € 4,- pro SIM Karte.
- Ihr Kundenkennwort
Ihr Kundenkennwort ist eine vierstellige Zahl, die Sie bei Ihrem Vertragsabschluss ausgewählt haben. Sie finden diese Zahl auf Ihren Serviceantrag.
Danach ist die Rufnummernmitnahme bequem online durchführbar. Unter Mein Servicebereich klicken Sie auf
Rufnummer mitnehmen. Es erscheint ein Login Screen. Geben Sie Ihre aktive Orange Rufnummer ein und drücken Sie auf Login. Sie erhalten einen Zahlencode auf Ihr Orange Handy. Mit diesem Code und der folgenden Abfrage des Kundenkennwortes erhalten Sie den Zugang zur Rufnummernmitnahme online.
2) Rufnummer mitnehmen in einem Orange Shop oder im Handel:
(Durchführung schnell – Bitte jedoch Wartezeiten im Shop einberechnen)
- Wenn Sie in einem Orange Shop oder bei einem unserer Vertragshändler einen Orange Vertrag abschließen erledigen wir alle Formalitäten für Sie, das Datum der Übertragung Ihrer Rufnummer erhalten Sie entweder vor Ort oder per SMS.
3) Rufnummer mitnehmen mittels Formular:
(Durchführung kann je nach Auslastung bis zu 3 Arbeitstagen dauern):
- Holen Sie sich von Ihrem vorigen Netzbetreiber die Information zur Rufnummernmitnahme, die Mobilfunkbetreiber nennen dieses Dokument auch NÜV-Info. Ihr Betreiber verrechnet Ihnen dafür maximal € 4,- pro SIM Karte.
- Senden Sie uns diese NÜV-Info sowie das untenstehende Formular „Rufnummernmitnahme" ausgefüllt per Email, Fax oder Post.
- Sie erhalten anschließend eine SMS mit dem Datum der Übertragung Ihrer Rufnummer auf Ihr neues Orange Handy.
Hinweise:
- Die Bearbeitung Ihrer Portierung dauert 3 Arbeitstage.
- Ihre Rufnummer muss bei ihrem alten Netzbetreiber noch aktiv sein, damit die Rufnummernmitnahme möglich ist.
Für Businesskunden
- Wenn Sie Firmenkunde sind und eine Rufnummer von einem anderen Netzbetreiber in Ihren Nummernkreis übernehmen möchten, verwenden Sie bitte folgendes Formular.
- Das ausgefüllte und firmenmäßig unterzeichnete Formular schicken Sie bitte gemeinsam mit Ihrer kompletten NÜV-Info per Fax an 0699 71611 oder eingescannt per E-Mail an company@orange.co.at
- Was ist die mobile Rufnummernmitnahme?
- Die Rufnummernmitnahme wird auch als MNP (Mobile Number Portability) oder Rufnummernportierung bezeichnet und ist die Möglichkeit, die eigene Mobilrufnummer einschließlich Vorwahl bei einem Wechsel des Mobilnetzbetreibers beizubehalten und zu dem neuen Mobilnetzbetreiber mitzunehmen.
- Welche Vorteile bietet die mobile Rufnummernmitnahme?
- Egal bei welchem Betreiber Sie sind, Sie haben immer die gleiche Handynummer, wenn Sie diese bei einem Wechsel des Betreibers behalten möchten. So braucht man bei einem Wechsel des Betreibers seinen Freunden und Geschäftspartnern keine neue Nummer mitzuteilen.
- Bekomme ich eine neue SIM-Karte?
- Ja, mit dem Vertrag bei Orange erhalten Sie zunächst eine neue SIM-Karte mit einer Orange Rufnummer. Erst nach der Rufnummernmitnahme wird die Rufnummer Ihres vorigen Netzbetreibers mit dieser neuen SIM-Karte verknüpft und die Orange Rufnummer steht nicht mehr zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie im Netz von Orange mit der Rufnummer Ihres vorigen Netzbetreibers erreichbar.
- Wie lange dauert die Rufnummernmitnahme?
- Sie können ein Wunschdatum angeben an dem die Mitnahme erfolgen soll. Der frühestensmöglich Termin ist 3 Tage nach Beantragung der Rufnummernmitnahme. Da die Rufnummernmitnahme ein Vorgang ist, der auch vom abgebenden Netzbetreiber beeinflusst wird, kann es sein, daß die Rufnummernmitnahme nicht zum angegebenem Wunschdatum erfolgt. In jedem Fall werden Sie von Orange via SMS auf Ihr Orange Handy über den genauen Zeitpunkt der Rufnummernmitnahme informiert.
- Kann ich nach der Umstellung die Dienste meines bisherigen Anbieters noch nutzen?
- Nach erfolgter Rufnummernmitnahme zu Orange wird in den meisten Fällen die SIM-Karte Ihres vorigen Netzbetreibers mit einer neuen Rufnummer verknüpft. Solange Sie den Vertrag bei Ihrem vorigen Netzbetreiber nicht gekündigt haben, können Sie mit der alten SIM Karte noch telefonieren und es fallen natürlich auch Kosten an. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Kündigungsmodalitäten bei ihrem vorigen Netzbetreiber.
- Wird mit der Rufnummernmitnahme der Vertrag bei meinem alten Netzbetreiber beendet?
- Nein, zumeist müssen Sie den Vertrag bei Ihrem vorigen Netzbetreiber kündigen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Kündigungsmodalitäten bei Ihrem vorigen Netzbetreiber.
- Kann ich mein altes Handy weiterbenutzen?
- Grundsätzlich ja. Aber es gibt sogenannte "SIM gelockte" Handys, die nur mit der SIM-Karte eines Betreibers genutzt werden können. Solche Handys müssen vorher entsperrt werden, um sie bei anderen Betreibern verwenden zu können. Für Einzelheiten hierzu wenden Sie sich an Ihren vorigen Netzbetreiber.
- Kann ich mehrmals den Betreiber wechseln und dabei immer meine Handynummer behalten?
- Ja, Sie können Ihre Rufnummer beliebig oft zu verschiedenen Betreibern mitnehmen.
- Kann jeder seine Handynummer(n) mitnehmen?
- Ja, jeder der einen aufrechten Vertrag oder ein Wertkarten-Handy hat, kann seine ihm zugeteilten Rufnummern zu einem anderen Betreiber innerhalb Österreichs mitnehmen.
- Können Businesskunden auch unbeschaltene Rufnummern mitnehmen?
- Wenn ein Businesskunde einen Nummernblock (oder auch einzelne Rufnummern) vertraglich reserviert hat, kann er diese auch zu einem anderen Betreiber mitnehmen.
- Was passiert mit den Daten, die ich auf der alten SIM-Karte gespeichert habe?
- Sofern Ihr Handy eine Bluetooth oder Infrarot Schnittstelle besitzt können Sie auf diesem Weg die Rufnummern von einem Handy auf das andere übertragen. Manche Handyhersteller bieten die Möglichkeit das Adressbuch Ihres Handys auf einem Computer abzuspeichern und dieses dann wieder auf ein anderes Handy zu übertragen. Details zu den Schnittstellen und Sicherungsmöglichkeiten finden Sie in der Beschreibung Ihres Handys.
- Was passiert mit meiner alten Sprachbox nach der Umstellung?
- Die Sprachboxnummer bleibt gleich, Sie erhalten dazu aber eine neue Orange Sprachbox. Die alte Sprachbox ist daher nach erfolgter Rufnummernmitnahme nicht mehr erreichbar.
Sie sollten also kurz vor dem Termin Ihrer Rufnummernmitnahme Ihre Sprachbox noch einmal abhören, so dass Sie nichts verpassen.
- Muss ich nach der Umstellung meine Sprachbox-Ansage neu einrichten?
- Ja, rufen Sie nach der Umstellung einfach Ihre Orange Sprachbox an und wir führen Sie durch die Einrichtung Ihrer Orange Sprachbox.
- Was passiert mit SMS?
- Auch SMS werden nach erfolgter Rufnummernmitnahme auf Ihr Orange Handy zugestellt.
- Was passiert mit Anrufumleitungen?
- Individuelle Anrufumleitungen (zum Beispiel von Ihrem Handy auf eine Festnetznummer) werden nicht übernommen und müssen nach erfolgter Rufnummernmitnahme neu eingerichtet werden.
- Kann ich im Portierungszeitraum Notrufe durchführen?
- Auf welchen rechtlichen Grundlagen beruht die mobile Rufnummernmitnahme?
- Die Europäische Union hat in einer Richtlinie festgelegt, dass alle Mitgliedsstaaten die mobile Rufnummernportabilität einführen müssen. In Österreich wurde dies im neuen Kommunikationsgesetz (TKG 2003), welches am 20. August 2003 in Kraft getreten ist, verankert.
- Kann mein bisheriger Betreiber die Mitnahme der Rufnummer ablehnen?
- Die mobile Rufnummernportabilität ist als Recht des Konsumenten in der Verordnung verankert. Daher kann die Mitnahme der Rufnummer grundsätzlich nicht verweigert werden. Es müssen natürlich die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem bisherigen Betreiber eingehalten werden.
- Ich ziehe von einem anderen Land nach Österreich. Kann ich auch eine ausländische Rufnummer mitnehmen?
- Das ist nicht möglich. Die Rufnummernmitnahme ist immer nur zwischen Betreibern eines Landes möglich.
- Ich habe mein Handy mit SIM-Karte verloren oder es ist gestohlen worden. Kann jetzt jemand Anderer meine Rufnummer mitnehmen?
- Nein. Jeder Kunde, der eine Rufnummer portieren will, muss sich legitimieren.