Wertsicherung



Seit 11.07.2011 gibt es bei Orange ausgewählte Tarife, die eine Wertsicherung beinhalten. Die Wertsicherung bezieht sich ausschließlich auf die monatliche Grundgebühr des Tarifs. Kosten für Pakete, Verbindungsentgelte und andere Leistungen bleiben unverändert.

  • Was bedeutet Wertsicherung?
    • Das bedeutet, dass monatliche Fixkosten betragsmäßig angepasst werden. Eine Wertsicherung kann je nach Inflation oder Deflation zu einer Erhöhung oder Senkung der monatlichen Fixkosten führen. Sie richtet sich nach dem aktuellen österreichischen Verbraucherpreisindex (VPI) der jährlich von der Statistik Austria angepasst und veröffentlicht wird.
  • Warum gibt es die Wertsicherung?
    • Die Wertsicherung ist in anderen Branchen ( z.B. Versicherungen) längst ein fixer Vertragsbestandteil. Es werden die Kosten für ein Produkt oder eine Leistung der Inflation angepasst. Die Wertsicherung dient dazu, das bei Vertragsabschluss vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung aufrecht zu erhalten.

      Während die Preise für Telekommunikation seit Jahren sinken, treibt die Inflation unsere Kosten Jahr für Jahr in die Höhe. Zusätzlich steigen unsere Ausgaben für Investitionen wie z.B. den technischen Ausbau des Orange Netzes. Durch die Wertsicherung können wir zwar Mehrkosten nicht decken, aber zumindest teilweise unsere steigenden Erhaltungskosten ausgleichen. Wir haben uns allerdings entschlossen, dabei einen Schwellenwert von 3 % einzuhalten. Nur, wenn die Inflation bei 3 Prozent und darüber liegt, erhöhen wir die Grundgebühr bei Tarifen mit Wertsicherung.
  • Was bedeutet das für mich, wenn ich einen Vertrag inkl. Tarif mit Wertsicherung abschließe?
    • Dann kann es sein, dass die Grundgebühr Ihres Basistarifs einmal jährlich erhöht oder gesenkt wird. Je nachdem, wie sich der Verbraucherpreisindex entwickelt hat. Allerdings muss dieser einen Schwellenwert von 3 Prozent über- oder unterschreiten, erst dann tritt eine Erhöhung oder Verringerung der Grundgebühr in Kraft. Über die Anpassung Ihrer Grundgebühr werden Sie selbstverständlich vorab von uns informiert.

      Eine Erhöhung oder Senkung Ihrer Grundgebühr erfolgt nie in dem Jahr, in dem Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben, sondern frühestens im darauf folgenden Kalenderjahr. Die Anpassung erfolgt einmal jährlich, frühestens im April. Als Grundlage dient immer der
      Verbraucherpreisindex (VPI) des abgelaufenen Kalenderjahres. Dabei wird unter Beachtung des Schwellenwerts bestimmt, ob es zu einer Erhöhung oder Verringerung Ihrer Grundgebühr kommt bzw. ob Ihre Grundgebühr unverändert bleibt. Die Grundgebühr, die sich aus der Anpassung ergibt, gilt als Basis für eine etwaige Wertanpassung im darauf folgenden Kalenderjahr.
  • Wie wird die Wertsicherung berechnet?
    • Zu Beginn jedes Kalenderjahres kontrollieren wir den österreichischen Verbraucherpreisindex (VPI) des Vorjahres. Wenn der um durchschnittlich 3 Prozent steigt, erhöht sich auch Ihre Grundgebühr um 3 Prozent. Würde er um 3 Prozent fallen, reduziert sich dementsprechend Ihre Grundgebühr um 3 Prozent. Liegt der VPI unterhalb des Schwellenwerts von 3 Prozent, wird Ihre Grundgebühr nicht angepasst.

      2012 werden erstmals jene Tarife mit Wertsicherung angepasst, die 2011 angemeldet wurden. Der Verbraucherpreisindex stieg 2011 um 3,3 Prozent, somit wird die Grundgebühr dieser Tarife um 3,3 % erhöht. Diese Erhöhung tritt mit 26. April 2012 in Kraft.

      Beispiel: Anpassung der Grundgebühr bei Tarif mit Wertsicherung
      Tarif All in 10, angemeldet 2011
      Grundgebühr bis zum 25.4.2012: 10,00 Euro
      Grundgebühr neu ab dem 26.4.2012: 10,33 Euro
      Die Erhöhung um 3,3 Prozent beträgt somit 0,33 Euro.

      Beispiel: Anpassung der Grundgebühr bei einem Promotiontarif mit Wertsicherung
      Tarif All in 10 / SIM only -20%, angemeldet 2011
      Grundgebühr bis zum 25.4.2012: 8,00 Euro
      Grundgebühr neu ab dem 26.4.2012: 8,26 Euro
      Die Erhöhung um 3,3 Prozent beträgt somit 0,26 Euro.

      Bei Promotiontarifen (z.B. SIM only Tarife) gilt immer die reduzierte Grundgebühr als Basis für eine Erhöhung bzw. Verringerung der Grundgebühr.
  • Gilt die Wertsicherung für alle Neuanmeldungen?
    • Nein, sie gilt nur für neue Verträge inkl. Tarif mit Wertsicherung. Unsere Wertkarten- sowie Businesstarife sind von der Wertsicherung ausgenommen.
  • Gilt die Wertsicherung auch für Tarife vor dem 11.07.2011?
    • Nein, die Wertsicherung gilt nicht für Tarife, die vor dem 11.07.2011 angemeldet wurden. Die Wertsicherung gilt allerdings dann, wenn ein bestehender Kunde auf einen Tarif mit Wertsicherung wechselt oder einen weiteren Vertrag inklusive Tarif mit Wertsicherung abschließt,
  • Habe ich wegen der Erhöhung meiner Grundgebühr ein außerordentliches Kündigungsrecht?
    • Nein, wir passen die Grundgebühr nur bei Tarifen an, die eine Wertsicherung beinhalten. Die Wertsicherung ist dort ein Vertragsbestandteil, deshalb gibt es bei einer Erhöhung der monatlichen Grundgebühr kein außerordentliches Kündigungsrecht.