Pressemitteilung

11.8.1998

CONNECT AUSTRIA: “Frequenzentscheidung der Telekom Control Kommission unakzeptabel.”

Beschwerden der Connect Austria bei EU-Kommission bereits eingebracht
Connect Austria ruft Verfassungsgerichtshof um vorläufige Aufhebung der Entscheidung an

“Was wir hier erleben, ist nicht die Stärkung des Wettbewerbs am Telekommunikationsmarkt, sondern das genaue Gegenteil, nämlich die Schaffung einer österreichischen Sondersituation für den Ex-Monopolisten”, so Connect Austria-Geschäftsführer Eduard Zehetner.

Das Faktum, daß Mobilfunkbetreiber anderer Nationen mit wesentlich weniger Frequenzen wesentlich mehr Kunden versorgen, als dies bei der Mobilkom der Fall sei, habe unverändert Gültigkeit. Ebenso die Tatsache, daß eine Reihe anderer Optionen der Kapazitätsschaffung für Mobilkom nicht ernsthaft erwogen wurden. Zehetner: “Die von der EU vorgeschriebene umgehende Nutzung aller 900-MHz-Frequenzen für kommerzielle Zwecke wurde in Österreich de facto nicht umgesetzt. Weitere Möglichkeiten der Kapazitätserhöhung - unter anderem eine von der Mobilkom selbst vorgeschlagene Option - wurden nicht ausreichend geprüft.”

Fazit und vorläufiges Ergebnis: Dem ohnehin marktbeherrschenden Netzbetreiber Mobilkom wird am Telekommunikationsmarkt Österreich eine Monopolstellung eingeräumt. Die Mobilkom ist nun der einzige Anbieter der in allen Bereichen (900 MHz analog und digital sowie im 1800 MHz-Band) über Frequenzen verfügt.

Eine derartige Entscheidung pro Mobilkom, basierend auf zwei gänzlich unterschiedlichen Gutachten, sei sachlich und rechtlich nicht haltbar, so die Connect-Geschäftsführung. Zehetner: “Im Unterschied zu Deutschland wurde bei uns eine regulatorisch weiche Haltung gegenüber dem Ex-Monopolisten eingenommen und eine entsprechend zahnlose Entscheidung getroffen.”

Connect Austria hatte bereits im Juli zwei Beschwerden bei der EU in der Causa eingebracht. Zum einen wegen der mangelhaften Umsetzung der EU-Richtlinie 87/372/EWG (Nutzung der analogen 900 MHz Frequenzen), zum anderen auf Grund der Bevorzugung eines marktbeherrschenden Unternehmens bei der Generaldirektion 4 der EU-Kommission. Beiden Beschwerden wird nun seitens der EU-Gremien nachgegangen. Insbesondere von der Generaldirektion 4 (Karel van Miert) ist eine Entscheidung für kommenden September zu erwarten.

Auf Grund des vorliegenden Bescheids bereitet Connect Austria nun auf nationaler Ebene eine Klage beim Verfassungsgerichtshof vor. Zehetner: “Als größter privater Investor seit 1945 müssen wir uns auf klare und nachvollziehbare Rahmenbedingungen und Regelungen verlassen können.” Man werde daher den Staat nicht aus der Pflicht nehmen, diese für den Wirtschaftsstandort Österreich negative Entscheidung genau zu prüfen.

Und Zehetner abschließend: “Ob angesichts solcher Vorgehensweisen die Bewerber um eine vierte Lizenz zahlreich sein werden und ein entsprechendes Lizenzentgelt dafür lukriert werden kann, muß ernsthaft bezweifelt werden.”


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